Unterposition 940592aus Kunststoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 940592 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9405 („Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Unterposition bündelt 940592 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,7 % und 4,7 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9405920010 | Teile von Waren der Unterposition|9405|11, 9405|19, 9405|61 oder|9405|69, für zivile Luftfahrzeuge |
| 9405920090 | andere |
Häufige Fragen zu 940592
940592 bezeichnet „aus Kunststoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 9405 („Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
940592 umfasst 2 Untercodes, darunter „Teile von Waren der Unterposition 9405 11, 9405 19, 9405 61 oder 9405 69, für zivile Luftfahrzeuge“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,7 % und 4,7 %.
Die Einreihung 940592 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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