Unterposition 940599aus anderen Stoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 940599 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9405 („Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Unterposition bündelt 940599 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 2,7 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9405990010 | Teile von Waren der Unterposition|9405|11, 9405|19, 9405|61|oder|9405|69, aus unedlen Metallen, für zivile Luftfahrzeuge |
| 9405990020 | handgearbeitet |
| 9405990090 | andere |
Häufige Fragen zu 940599
940599 bezeichnet „aus anderen Stoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 9405 („Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
940599 umfasst 3 Untercodes, darunter „Teile von Waren der Unterposition 9405 11, 9405 19, 9405 61 oder 9405 69, aus unedlen Metallen, für zivile Luftfahrzeuge“, „handgearbeitet“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 2,7 %.
Die Einreihung 940599 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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