Position 9406Vorgefertigte Gebäude
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9406 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 94 („Möbel; Medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und Ähnliche Waren; Leuchten und Beleuchtungskörper, Anderweit Weder Genannt Noch Inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, Beleuchtete Namensschilder und Dergleichen; Vorgefertigte Gebäude“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Position bündelt 9406 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9406
9406 bezeichnet „Vorgefertigte Gebäude“ im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
9406 umfasst 3 Untercodes, darunter „aus Holz“, „Fertigbaumodule, aus Stahl“ und „andere“.
Die Einreihung 9406 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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