Unterposition 940620Fertigbaumodule, aus Stahl
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 940620 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9406 („Vorgefertigte Gebäude“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Goods for torture and repression, export prohibition | Alle Drittländer |
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 940620
940620 bezeichnet „Fertigbaumodule, aus Stahl“, eine Einreihung innerhalb der Position 9406 („Vorgefertigte Gebäude“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Als „Import prohibition on goods for torture and repression“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0125/19.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ceuta und Melilla.
Für 940620 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
940620 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 9406 („Vorgefertigte Gebäude“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 940620 erfasst speziell „Fertigbaumodule, aus Stahl“.
Die Einreihung 940620 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.