Position 9504Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z.|B. Bowlingbahnen), Vergnügungsmaschinen, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9504 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 95 („Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile Davon und Zubehör“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Position bündelt 9504 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,7 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 950420 | Billardspiele aller Art und Zubehör |
| 950430 | andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen) |
| 950440 | Spielkarten |
| 950450 | Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition|9504|30 |
| 950490 | andere |
Häufige Fragen zu 9504
9504 bezeichnet „Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen), Vergnügungsmaschinen, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben“ im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
9504 umfasst 5 Untercodes, darunter „Billardspiele aller Art und Zubehör“, „andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen)“ und „Spielkarten“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,7 %.
Die Einreihung 9504 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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