Unterposition 950430andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 950430 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9504 („Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen), Vergnügungsmaschinen, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Unterposition bündelt 950430 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 950430
950430 bezeichnet „andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen)“, eine Einreihung innerhalb der Position 9504 („Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen), Vergnügungsmaschinen, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
950430 umfasst 3 Untercodes, darunter „Spiele mit Bildschirm“, „andere Spiele“ und „Teile“.
Die Einreihung 950430 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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