Position 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 9603
Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen

Unterpositionen

CodeBeschreibung
960310Besen, aus Reisig oder anderen pflanzlichen Stoffen, gebunden, auch mit Stiel
960321Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse
960329andere
960330Pinsel für Kunstmaler, Schreibpinsel und ähnliche Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen
960340Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen (ausgenommen Bürsten und Pinsel der Unterposition|9603|30); Kissen und Roller zum Anstreichen
960350andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind
960390andere

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