Unterposition 960340Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen (ausgenommen Bürsten und Pinsel der Unterposition|9603|30); Kissen und Roller zum Anstreichen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 960340 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9603 („Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Unterposition bündelt 960340 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 960340
960340 bezeichnet „Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen (ausgenommen Bürsten und Pinsel der Unterposition 9603 30); Kissen und Roller zum Anstreichen“, eine Einreihung innerhalb der Position 9603 („Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
960340 umfasst 2 Untercodes, darunter „Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen“ und „Kissen und Roller zum Anstreichen“.
Die Einreihung 960340 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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