KN-Code 96039010von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 96039010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 9603 („Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 96039010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 96039010
96039010 bezeichnet „von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor“, eine Einreihung innerhalb der Position 9603 („Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98.
Für 96039010 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
96039010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 960390 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 96039010 erfasst speziell „von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor“.
Die Einreihung 96039010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.