Position 9606Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9606 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 96 („Verschiedene Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Position bündelt 9606 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 3,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9606
9606 bezeichnet „Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge“ im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
9606 umfasst 5 Untercodes, darunter „Druckknöpfe und Teile davon“, „aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoffen überzogen“ und „aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 3,7 %.
Die Einreihung 9606 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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