Unterposition 960621aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoffen überzogen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 960621 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9606 („Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,7%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 960621
960621 bezeichnet „aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoffen überzogen“, eine Einreihung innerhalb der Position 9606 („Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98.
Für 960621 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
960621 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 9606 („Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 960621 erfasst speziell „aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoffen überzogen“.
Die Einreihung 960621 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.