Position 9613Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position|3603), auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9613 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 96 („Verschiedene Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Position bündelt 9613 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9613
9613 bezeichnet „Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte“ im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
9613 umfasst 4 Untercodes, darunter „Taschenfeuerzeuge, für Gas, nicht nachfüllbar“, „Taschenfeuerzeuge, für Gas, nachfüllbar“ und „andere Feuerzeuge und Anzünder“ u. a.
Die Einreihung 9613 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.