Unterposition 961320Taschenfeuerzeuge, für Gas, nachfüllbar
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 961320 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9613 („Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control - CITES | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 961320
961320 bezeichnet „Taschenfeuerzeuge, für Gas, nachfüllbar“, eine Einreihung innerhalb der Position 9613 („Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Für 961320 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 961320 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
961320 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 9613 („Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 961320 erfasst speziell „Taschenfeuerzeuge, für Gas, nachfüllbar“.
Die Einreihung 961320 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.