KN-Code 96140010Pfeifenrohformen aus Wurzelholz oder anderem Holz
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 96140010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 9614 („Pfeifen zum Rauchen (einschließlich Pfeifenköpfe), Zigarren- und Zigarettenspitzen, und Teile davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 96140010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 96140010
96140010 bezeichnet „Pfeifenrohformen aus Wurzelholz oder anderem Holz“, eine Einreihung innerhalb der Position 9614 („Pfeifen zum Rauchen (einschließlich Pfeifenköpfe), Zigarren- und Zigarettenspitzen, und Teile davon“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06.
Für 96140010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
96140010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 9614 („Pfeifen zum Rauchen (einschließlich Pfeifenköpfe), Zigarren- und Zigarettenspitzen, und Teile davon“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 96140010 erfasst speziell „Pfeifenrohformen aus Wurzelholz oder anderem Holz“.
Die Einreihung 96140010 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.