Position 9616Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür; Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 9616
Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür; Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln

Die Zolltarifnummer 9616 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 96 („Verschiedene Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Position bündelt 9616 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
961610Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür
961620Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln

Häufige Fragen zu 9616

Disclaimer

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