Unterposition 961610Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 961610 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9616 („Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür; Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Unterposition bündelt 961610 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 961610
961610 bezeichnet „Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür“, eine Einreihung innerhalb der Position 9616 („Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür; Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
961610 umfasst 2 Untercodes, darunter „Zerstäuber“ und „Vorrichtungen und Köpfe“.
Die Einreihung 961610 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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