Position 9701Gemälde (z.|B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906|und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen, Mosaike und ähnliche dekorative Bildwerke
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9701 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 97 („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XXI („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“). Als Position bündelt 9701 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9701
9701 bezeichnet „Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906 und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen, Mosaike und ähnliche dekorative Bildwerke“ im Abschnitt XXI („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“).
9701 umfasst 6 Untercodes, darunter „Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen“, „Mosaike“ und „andere“ u. a.
Die Einreihung 9701 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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