Position 9701Gemälde (z.|B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906|und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen, Mosaike und ähnliche dekorative Bildwerke

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 9701
Gemälde (z.|B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906|und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen, Mosaike und ähnliche dekorative Bildwerke

Die Zolltarifnummer 9701 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 97 („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XXI („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“). Als Position bündelt 9701 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
970121Gemälde (z.|B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen
970122Mosaike
970129andere
970191Gemälde (z.|B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen
970192Mosaike
970199andere

Häufige Fragen zu 9701

Disclaimer

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