Kapitel 97KUNSTGEGENSTÄNDE, SAMMLUNGSSTÜCKE UND ANTIQUITÄTEN
Gültig seit 31.12.1971
KUNSTGEGENSTÄNDE, SAMMLUNGSSTÜCKE UND ANTIQUITÄTEN
Die Zolltarifnummer 97 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XXI („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“). Als Kapitel bündelt 97 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9701 | Gemälde (z.|B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906|und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen, Mosaike und ähnliche dekorative Bildwerke |
| 9702 | Originalstiche, -schnitte und -steindrucke |
| 9703 | Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art |
| 9704 | Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen die Waren der Position|4907 |
| 9705 | Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert |
| 9706 | Antiquitäten, mehr als 100|Jahre alt |
Häufige Fragen zu 97
97 bezeichnet „Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“ im Abschnitt XXI („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“).
97 umfasst 6 Untercodes, darunter „Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906 und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen, Mosaike und ähnliche dekorative Bildwerke“, „Originalstiche, -schnitte und -steindrucke“ und „Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art“ u. a.
Die Einreihung 97 ist im TARIC seit dem 31.12.1971 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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