Unterposition 970390andere
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 970390 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9703 („Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XXI („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control on cultural goods
Herkunft: Alle Drittländer
Das Verbringen von in Teil A des Anhangs der Verordnung (EU) 2019/880 genannten Kulturgütern ist verboten, wenn sie aus dem Hoheitsgebiet eines Landes, in dem sie geschaffen oder entdeckt worden sind, unter Verstoß gegen dessen Rechts- und Verwaltungsvorschriften entfernt wurden.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 970390 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 970390
970390 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 9703 („Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art“) im Abschnitt XXI („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“).
Für 970390 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 970390 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 970390 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.