Position 9705Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9705 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 97 („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XXI („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“). Als Position bündelt 9705 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9705
9705 bezeichnet „Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert“ im Abschnitt XXI („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“).
9705 umfasst 6 Untercodes, darunter „Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert“, „menschliche Exemplare und Teile davon“ und „Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon“ u. a.
Die Einreihung 9705 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.