Zolltarifnummer 0202201015anderes
Gültig seit 21.09.2017
Die Zolltarifnummer 0202201015 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0202 („Fleisch von Rindern, gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Kanada | 0% | |
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| N864Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier | ||
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0202201015 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0202201015
0202201015 bezeichnet „anderes“, eine Einreihung innerhalb der Position 0202 („Fleisch von Rindern, gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 6 Maßnahmen für Argentinien, Australien, Kanada, Neuseeland u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Kanada hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 092202, 092203 und 094281. Rechtsgrundlage: Regulation 1988/20, Regulation 0761/20 und Regulation 0966/23.
Für Waren mit Ursprung Kanada sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 0202201015 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0202201015 Nachweise wie Echtheitsbescheinigung Rindfleisch, Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988, Echtheitszeugnis gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/761, Einfuhrlizenz AGRIM u. a. erforderlich sein.
Für 0202201015 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0202201015 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 02022010 („"quartiers compensés"“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0202201015 erfasst speziell „anderes“.
Die Einreihung 0202201015 ist im TARIC seit dem 21.09.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.