KN-Code 02023010Vorderviertel, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, jedes Vorderviertel in einem einzigen Gefrierblock aufgemacht; "quartiers compensés" in zwei Gefrierblöcken aufgemacht, der eine das Vorderviertel enthaltend, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, der andere das Hinterviertel enthaltend, in einem Stück, ohne Filet

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
KN-Code 02023010
Vorderviertel, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, jedes Vorderviertel in einem einzigen Gefrierblock aufgemacht; "quartiers compensés" in zwei Gefrierblöcken aufgemacht, der eine das Vorderviertel enthaltend, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, der andere das Hinterviertel enthaltend, in einem Stück, ohne Filet

Die Zolltarifnummer 02023010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0202 („Fleisch von Rindern, gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als KN-Code bündelt 02023010 insgesamt 10 untergeordnete Zolltarifnummern.

Zolltarifnummern

CodeBeschreibung
0202301011von Bisons
0202301015anderes
0202301081von Bisons
0202301082anderes
0202301083von Bisons
0202301084anderes
0202301085von Bisons
0202301086anderes
0202301087von Bisons
0202301088anderes

Häufige Fragen zu 02023010

Disclaimer

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