Zolltarifnummer 0203195510Filet, getrennt angemeldet
Gültig seit 01.03.1992
Die Zolltarifnummer 0203195510 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0203 („Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0203195510 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0203195510
0203195510 bezeichnet „Filet, getrennt angemeldet“, eine Einreihung innerhalb der Position 0203 („Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090118. Rechtsgrundlage: Regulation 1988/20.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.
Für 0203195510 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0203195510 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 02031955 („ohne Knochen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0203195510 erfasst speziell „Filet, getrennt angemeldet“.
Die Einreihung 0203195510 ist im TARIC seit dem 01.03.1992 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.