Position 0203Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 0203
Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren

Die Zolltarifnummer 0203 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 02 („Fleisch und Geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0203 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
020311ganze oder halbe Tierkörper
020312Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen
020319anderes
020321ganze oder halbe Tierkörper
020322Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen
020329anderes

Häufige Fragen zu 0203

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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