Position 0203Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0203 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 02 („Fleisch und Geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0203 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0203
0203 bezeichnet „Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren“ im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
0203 umfasst 6 Untercodes, darunter „ganze oder halbe Tierkörper“, „Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen“ und „anderes“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 0203 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.