Unterposition 020329anderes
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 020329 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0203 („Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 020329 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 020329
020329 bezeichnet „anderes“, eine Einreihung innerhalb der Position 0203 („Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
020329 umfasst 6 Untercodes, darunter „Vorderteile und Teile davon“, „Kotelettstränge und Teile davon“ und „Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 020329 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.