Position 0204Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0204 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 02 („Fleisch und Geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0204 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 12,8 % und 12,8 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 020410 | ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, frisch oder gekühlt |
| 020421 | ganze oder halbe Tierkörper |
| 020422 | andere Teile mit Knochen |
| 020423 | ohne Knochen |
| 020430 | ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, gefroren |
| 020441 | ganze oder halbe Tierkörper |
| 020442 | andere Teile mit Knochen |
| 020443 | ohne Knochen |
| 020450 | Fleisch von Ziegen |
Häufige Fragen zu 0204
0204 bezeichnet „Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren“ im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
0204 umfasst 9 Untercodes, darunter „ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, frisch oder gekühlt“, „ganze oder halbe Tierkörper“ und „andere Teile mit Knochen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 12,8 % und 12,8 %.
Die Einreihung 0204 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.