Position 0204Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 0204
Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren

Die Zolltarifnummer 0204 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 02 („Fleisch und Geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0204 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 12,8 % und 12,8 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
020410ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, frisch oder gekühlt
020421ganze oder halbe Tierkörper
020422andere Teile mit Knochen
020423ohne Knochen
020430ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, gefroren
020441ganze oder halbe Tierkörper
020442andere Teile mit Knochen
020443ohne Knochen
020450Fleisch von Ziegen

Häufige Fragen zu 0204

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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