Unterposition 020430ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, gefroren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 020430 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0204 („Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 020430 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0204300010 | von Hauslämmern |
| 0204300090 | andere |
Häufige Fragen zu 020430
020430 bezeichnet „ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, gefroren“, eine Einreihung innerhalb der Position 0204 („Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
020430 umfasst 2 Untercodes, darunter „von Hauslämmern“ und „andere“.
Die Einreihung 020430 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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