Zolltarifnummer 0204230011von Lämmern
Gültig seit 01.01.2004
Die Zolltarifnummer 0204230011 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0204 („Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Chile | 0% | |
| Färöer | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
| C093Berechtigungsbescheinigung für Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.7901, 09.7898, 09.7899, 09.7902, 09.7896 und 09.7897 | ||
| Türkei | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0204230011 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0204230011
0204230011 bezeichnet „von Lämmern“, eine Einreihung innerhalb der Position 0204 („Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 7 Maßnahmen für Alle Drittländer, Argentinien, Australien, Grönland u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 4 Maßnahmen für Chile, Färöer, Neuseeland und Türkei hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 092178, 092101, 092105, 092125, 092171, 092109, 092111, 092115, 092129, 097898 und 092131. Rechtsgrundlage: Regulation 1988/20, Regulation 0184/25 und Regulation 1178/24.
Für Waren mit Ursprung Chile, Färöer, Neuseeland und Türkei sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0204230011 Nachweise wie Von der zuständigen Behörde oder Agentur des Ursprungsdrittlandes ausgestelltes Dokument, Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 und Berechtigungsbescheinigung für Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.7901, 09.7898, 09.7899, 09.7902, 09.7896 und 09.7897 erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich, Weißrußland, Argentinien u. a.
Für 0204230011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0204230011 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 020423 („ohne Knochen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0204230011 erfasst speziell „von Lämmern“.
Die Einreihung 0204230011 ist im TARIC seit dem 01.01.2004 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.