Zolltarifnummer 0204230099anderes
Gültig seit 01.01.2004
Die Zolltarifnummer 0204230099 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0204 („Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Algerien | 0% | |
| Tunesien | 0% | |
| Chile | 0% | |
| Färöer | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
| C093Berechtigungsbescheinigung für Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.7901, 09.7898, 09.7899, 09.7902, 09.7896 und 09.7897 | ||
| Türkei | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0204230099 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0204230099
0204230099 bezeichnet „anderes“, eine Einreihung innerhalb der Position 0204 („Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 7 Maßnahmen für Alle Drittländer, Argentinien, Australien, Grönland u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Algerien und Tunesien hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 4 Maßnahmen für Chile, Färöer, Neuseeland und Türkei hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 092179, 092102, 092106, 092126, 092175, 092110, 092112, 092116, 092130, 097899 und 092132. Rechtsgrundlage: Regulation 1988/20, Decision 0690/05, Decision 0238/98 u. a.
Für Waren mit Ursprung Algerien, Tunesien, Chile, Färöer u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0204230099 Nachweise wie Von der zuständigen Behörde oder Agentur des Ursprungsdrittlandes ausgestelltes Dokument, Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 und Berechtigungsbescheinigung für Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.7901, 09.7898, 09.7899, 09.7902, 09.7896 und 09.7897 erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich, Weißrußland, Argentinien u. a.
Für 0204230099 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0204230099 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 020423 („ohne Knochen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0204230099 erfasst speziell „anderes“.
Die Einreihung 0204230099 ist im TARIC seit dem 01.01.2004 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.