KN-Code 02045055Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 02045055 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0204 („Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12,8% + 141,70 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Singapur | 0% | |
| Türkei | 0% + 141,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Chile | 0% | |
| Färöer | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
| C093Berechtigungsbescheinigung für Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.7901, 09.7898, 09.7899, 09.7902, 09.7896 und 09.7897 | ||
| Türkei | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 02045055 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 02045055
02045055 bezeichnet „Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden“, eine Einreihung innerhalb der Position 0204 („Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 7 Maßnahmen für Alle Drittländer, Argentinien, Australien, Grönland u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Singapur und Türkei hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 4 Maßnahmen für Chile, Färöer, Neuseeland und Türkei hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 092016, 092011, 092012, 090693, 092015, 092013, 092014, 091922, 090690, 097902 und 090227. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 1988/20, Decision 1875/19 u. a.
Für Waren mit Ursprung Singapur, Türkei, Chile, Färöer u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 02045055 Nachweise wie Von der zuständigen Behörde oder Agentur des Ursprungsdrittlandes ausgestelltes Dokument, Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 und Berechtigungsbescheinigung für Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.7901, 09.7898, 09.7899, 09.7902, 09.7896 und 09.7897 erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich, Weißrußland, Argentinien u. a.
Für 02045055 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
02045055 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 020450 („Fleisch von Ziegen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 02045055 erfasst speziell „Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden“.
Die Einreihung 02045055 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.