Position 0206Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0206 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 02 („Fleisch und Geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0206 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,4 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0206
0206 bezeichnet „Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren“ im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
0206 umfasst 9 Untercodes, darunter „von Rindern, frisch oder gekühlt“, „Zungen“ und „Lebern“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,4 %.
Die Einreihung 0206 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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