Unterposition 020630von Schweinen, frisch oder gekühlt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 020630 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0206 („Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 020630 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0206300010 | von Hausschweinen |
| 0206300090 | andere |
Häufige Fragen zu 020630
020630 bezeichnet „von Schweinen, frisch oder gekühlt“, eine Einreihung innerhalb der Position 0206 („Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
020630 umfasst 2 Untercodes, darunter „von Hausschweinen“ und „andere“.
Die Einreihung 020630 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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