Zolltarifnummer 0206109515andere
Gültig seit 21.09.2017
Die Zolltarifnummer 0206109515 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0206 („Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Kanada | 0,00 EUR pro Tonne | |
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| N864Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0206109515 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0206109515
0206109515 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0206 („Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 7 Maßnahmen für Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Kanada hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 092202, 094453, 092203 und 094280. Rechtsgrundlage: Regulation 0761/20 und Regulation 1178/24.
Für Waren mit Ursprung Kanada sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0206109515 Nachweise wie Echtheitsbescheinigung Rindfleisch, Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988, Echtheitszeugnis gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/761, Einfuhrlizenz AGRIM u. a. erforderlich sein.
Für 0206109515 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0206109515 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 02061095 („Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0206109515 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 0206109515 ist im TARIC seit dem 21.09.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.