KN-Code 02068010zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 02068010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0206 („Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Albanien | 0% |
| Bosnien und Herzegowina | 0% |
| Japan | 0% |
| Kolumbien | 0% |
| Kosovo | 0% |
| Montenegro | 0% |
| Nordmazedonien | 0% |
| Peru | 0% |
| Serbien | 0% |
| Südafrika | 0% |
| Ukraine | 0% |
End-Use-Zollsätze
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 02068010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 02068010
02068010 bezeichnet „zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0206 („Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Non preferential duty under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 11 Maßnahmen für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Japan, Kolumbien u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06, Decision 0332/09, Decision 0474/08 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, Bosnien und Herzegowina, Japan, Kolumbien u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 02068010 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 02068010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
02068010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 020680 („andere, frisch oder gekühlt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 02068010 erfasst speziell „zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen“.
Die Einreihung 02068010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.