Unterposition 020714Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 020714 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0207 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 020714 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,4 % und 6,4 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 020714
020714 bezeichnet „Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren“, eine Einreihung innerhalb der Position 0207 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
020714 umfasst 9 Untercodes, darunter „ohne Knochen“, „Hälften oder Viertel“ und „ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,4 % und 6,4 %.
Die Einreihung 020714 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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