Unterposition 020714Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren

Gültig seit 01.01.1996

Die Zolltarifnummer 020714 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0207 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 020714 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,4 % und 6,4 %.

KN-Codes

CodeBeschreibung
02071410ohne Knochen
02071420Hälften oder Viertel
02071430ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
02071440Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
02071450Brüste und Teile davon
02071460Schenkel und Teile davon
02071470andere
02071491Lebern
02071499andere

Häufige Fragen zu 020714

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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