KN-Code 02084010Walfleisch
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 02084010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0208 („Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% |
| Island | 0% |
| Vietnam | 0% |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control - CITES | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 02084010
02084010 bezeichnet „Walfleisch“, eine Einreihung innerhalb der Position 0208 („Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung), Island und Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2031/01, Regulation 0978/12, Regulation 2842/72 u. a.
Für Waren mit Ursprung GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung), Island und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 02084010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 02084010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
02084010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 020840 („von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 02084010 erfasst speziell „Walfleisch“.
Die Einreihung 02084010 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.