KN-Code 02084020Robbenfleisch
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 02084020 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0208 („Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Island | 0% |
| Japan | 0% |
| Vietnam | 0% |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Import control on seal products
Herkunft: ERGA OMNES
Robbenerzeugnisse dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie von einer Bescheinigung (zur gewerblichen Verwendung) oder einer schriftlichen Einfuhrerklärung (für den persönlichen Gebrauch) und einem Dokument, aus dem das Erwerbsland hervorgeht, begleitet werden (Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 der Kommission (ABl. L 271)).
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control - CITES | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 02084020
02084020 bezeichnet „Robbenfleisch“, eine Einreihung innerhalb der Position 0208 („Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für Island, Japan und Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Decision 1913/17, Decision 1907/18 u. a.
Für Waren mit Ursprung Island, Japan und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 02084020 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 02084020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
02084020 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 020840 („von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 02084020 erfasst speziell „Robbenfleisch“.
Die Einreihung 02084020 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.