Position 0209Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0209 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 02 („Fleisch und Geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0209 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0209
0209 bezeichnet „Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert“ im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
0209 umfasst 2 Untercodes, darunter „von Schweinen“ und „andere“.
Die Einreihung 0209 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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