Unterposition 020910von Schweinen
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 020910 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0209 („Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 020910 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 020910
020910 bezeichnet „von Schweinen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0209 („Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
020910 umfasst 3 Untercodes, darunter „frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake“, „getrocknet oder geräuchert“ und „Schweinefett“.
Die Einreihung 020910 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.