Unterposition 021012Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 021012 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 021012 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 15,4 % und 15,4 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 021012
021012 bezeichnet „Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon“, eine Einreihung innerhalb der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
021012 umfasst 3 Untercodes, darunter „gesalzen oder in Salzlake“, „getrocknet oder geräuchert“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 15,4 % und 15,4 %.
Die Einreihung 021012 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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