Position 0210Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0210 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 02 („Fleisch und Geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0210 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 15,4 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 021011 | Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen |
| 021012 | Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon |
| 021019 | anderes |
| 021020 | Fleisch von Rindern |
| 021091 | von Primaten |
| 021092 | von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia) |
| 021093 | von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten) |
| 021099 | andere |
Häufige Fragen zu 0210
0210 bezeichnet „Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“ im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
0210 umfasst 8 Untercodes, darunter „Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen“, „Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon“ und „anderes“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 15,4 %.
Die Einreihung 0210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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