KN-Code 02101970Kotelettstränge und Teile davon
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 02101970 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 149,60 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Chile | 112,20 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
| Singapur | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 02101970 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 02101970
02101970 bezeichnet „Kotelettstränge und Teile davon“, eine Einreihung innerhalb der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Chile und Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 3016/24 und Decision 1875/19.
Für Waren mit Ursprung Chile und Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 02101970 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
02101970 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 021019 („anderes“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 02101970 erfasst speziell „Kotelettstränge und Teile davon“.
Die Einreihung 02101970 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.