Unterposition 021020Fleisch von Rindern
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 021020 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 021020 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 021020
021020 bezeichnet „Fleisch von Rindern“, eine Einreihung innerhalb der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
021020 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit Knochen“ und „ohne Knochen“.
Die Einreihung 021020 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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