KN-Code 02109299genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 02109299 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 15,4% + 303,40 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Chile | 11,5% + 227,55 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Türkei | 0% + 303,40 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Vietnam | 1,9% + 37,92 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Zentralamerika | 0% | |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Import control on seal products
Herkunft: ERGA OMNES
Robbenerzeugnisse dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie von einer Bescheinigung (zur gewerblichen Verwendung) oder einer schriftlichen Einfuhrerklärung (für den persönlichen Gebrauch) und einem Dokument, aus dem das Erwerbsland hervorgeht, begleitet werden (Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 der Kommission (ABl. L 271)).
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control - CITES | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 02109299
02109299 bezeichnet „genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 8 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Chile, Japan, Kanada u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Decision 0037/17, Decision 3016/24 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Chile, Japan, Kanada u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 02109299 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 02109299 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Für 02109299 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
02109299 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 021092 („von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 02109299 erfasst speziell „genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“.
Die Einreihung 02109299 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.