Zolltarifnummer 0210993910gesalzenes oder in Salzlake eingelegtes Geflügelfleisch der Position 0207
Gültig seit 06.06.2007
Die Zolltarifnummer 0210993910 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Ukraine | 0% | |
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0210993910 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0210993910
0210993910 bezeichnet „gesalzenes oder in Salzlake eingelegtes Geflügelfleisch der Position 0207“, eine Einreihung innerhalb der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 4 Maßnahmen für Alle Drittländer, Argentinien, Brasilien und Thailand hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Ukraine hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 094213, 094290, 094211, 094212 und 094273. Rechtsgrundlage: Regulation 1401/21, Regulation 0567/24 und Regulation 0761/20.
Für Waren mit Ursprung Ukraine sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0210993910 Nachweise wie Einfuhrlizenz AGRIM, Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM, Ursprungszeugnis für die Einfuhr von Erzeugnissen, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten, in die Europäische Union gemäß Artikel 57 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission u. a. erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Argentinien, Brasilien, Russische Föderation, Thailand u. a.
Für 0210993910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0210993910 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 02109939 („anderes“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0210993910 erfasst speziell „gesalzenes oder in Salzlake eingelegtes Geflügelfleisch der Position 0207“.
Die Einreihung 0210993910 ist im TARIC seit dem 06.06.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.