Position 0403Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0403 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 04 („Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; Natürlicher Honig; Geniessbare Waren Tierischen Ursprungs, Anderweit Weder Genannt Noch Inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0403 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,3 % und 12,8 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0403
0403 bezeichnet „Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao“ im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
0403 umfasst 2 Untercodes, darunter „Joghurt“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,3 % und 12,8 %.
Die Einreihung 0403 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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