KN-Code 040320113|GHT oder weniger
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 04032011 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0403 („Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 20,50 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Ecuador | 0% |
| Kosovo | 0% |
| Neuseeland | 12,81 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
| Peru | 0% |
| Singapur | 0% |
| Südafrika | 0% |
| Ukraine | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 04032011 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 04032011
04032011 bezeichnet „3 GHT oder weniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 0403 („Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 7 Maßnahmen für Ecuador, Kosovo, Neuseeland, Peru u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21, Decision 2369/16, Decision 0342/16 u. a.
Für Waren mit Ursprung Ecuador, Kosovo, Neuseeland, Peru u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 04032011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
04032011 ist einer von 13 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 040320 („Joghurt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 04032011 erfasst speziell „3 GHT oder weniger“.
Die Einreihung 04032011 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.