KN-Code 04032041weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 04032041 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0403 („Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12,8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Algerien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 0% | |
| Ceuta | 0% | |
| Chile | 0% | |
| Ecuador | 0% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Färöer | 0% | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | |
| Kolumbien | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Liechtenstein | 0% | |
| Mexiko | 0% | |
| Neuseeland | 3,2% | |
| Norwegen | 0% | |
| Y020Antrag auf Präferenzbehandlung für Norwegen | ||
| Peru | 0% | |
| Schweiz | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Südafrika | 0% | |
| Syrien | 0% | |
| Tunesien | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Zentralamerika | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| C006Export permit (Beschluss (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11)) | ||
| U062Verweis auf Anhang 5-A des Beschlusses (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11) | ||
Zollunion
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Türkei | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 04032041 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 04032041
04032041 bezeichnet „weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend“, eine Einreihung innerhalb der Position 0403 („Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 22 Maßnahmen für Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Ceuta, Chile u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Kanada hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 098302. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21, Decision 0142/96, Decision 0690/05 u. a.
Für Waren mit Ursprung Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Ceuta, Chile u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 04032041 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung, Antrag auf Präferenzbehandlung für Norwegen, Export permit (Beschluss (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11)) u. a. erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Liechtenstein.
Für 04032041 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
04032041 ist einer von 13 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 040320 („Joghurt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 04032041 erfasst speziell „weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend“.
Die Einreihung 04032041 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.