KN-Code 04071911von Truthühnern oder Gänsen
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 04071911 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0407 („Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 105,00 EUR pro 1.000 Stück. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Kanada | 0% | |
| Kolumbien | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Chile | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 04071911 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 04071911
04071911 bezeichnet „von Truthühnern oder Gänsen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0407 („Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada, Kolumbien und Singapur hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Chile hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 094403. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Decision 0037/17, Decision 0735/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada, Kolumbien, Singapur u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 04071911 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Für 04071911 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
04071911 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 040719 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 04071911 erfasst speziell „von Truthühnern oder Gänsen“.
Die Einreihung 04071911 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.