KN-Code 04079010von Hausgeflügel
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 04079010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0407 („Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 30,40 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Neuseeland | 15,20 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Singapur | 0% | |
| Vietnam | 3,80 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Chile | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 04079010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 04079010
04079010 bezeichnet „von Hausgeflügel“, eine Einreihung innerhalb der Position 0407 („Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für Neuseeland, Singapur und Vietnam hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 2 Maßnahmen für Chile und Ukraine hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090154, 094403 und 094275. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Regulation 1988/20, Decision 0244/24 u. a.
Für Waren mit Ursprung Neuseeland, Singapur, Vietnam, Chile u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 04079010 Nachweise wie Einfuhrlizenz AGRIM und Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.
Für 04079010 ist die ergänzende Maßeinheit „1.000 Stück“ anzugeben.
04079010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 040790 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 04079010 erfasst speziell „von Hausgeflügel“.
Die Einreihung 04079010 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.